Einen Erfolg vor dem CAS (Court of Arbitration for Sport) feierte der FC Schalke 04 im Streit mit Slavia Prag um den Transfer von Filip Trojan. Das internationale Sportgericht in Lausanne, dem sich alle Sportverbände unterworfen haben, wies die Forderung des tschechischen Clubs nach Zahlung einer nachträglichen Ablösesumme letztinstanzlich zurück.
„Das ist ein schöner Erfolg für uns. Auch wenn wir der tiefen Überzeugung waren, dass wir im Recht sind, weiß man nie, wie das Gericht schließlich entscheidet“, freute sich Schalkes Teammanager Andreas Müller über die Post aus der Schweiz.
Rund 485.000 Euro wollte Slavia Prag für Filip Trojan auf dem Rechtsweg erhalten: 350.000 Euro Transferentschädigung plus aufgelaufene Zinsen. Ein Einzelrichter der FIFA hatte der Klage zunächst stattgegeben. Schalke rief daher den CAS an und wurde dort von der Paeffgen Rechtsanwaltsgesellschaft, Bonn, vertreten.
1999 war Trojan als 16-Jähriger zu den Knappen gekommen, lief zuerst für die Nachwuchsmannschaften des Vereins auf und unterschrieb dann 2002 einen zweijährigen Lizenzspielervertrag. Nach dessen Auslaufen wechselte er 2004 zum VfL Bochum."
[FC Schalke 04 e.V. Presseerklärung 16.06.2005]
Schalke 04 wurde vor dem Court of Arbitration for Sport in Lausanne von Herrn Theo Paeffgen, Rechtsanwalt der Kanzlei Paeffgen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bonn, vertreten.
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