Ein Beratungsunternehmen aus Dresden hatte gegenüber Dritten tatsachenwidrig behauptet, der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. habe durch einen Bevollmächtigten des Vereins Investoren gesucht, die bereit seien, sich als Kommanditisten an der FC Schalke 04-Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Immobilienverwaltungs-KG zu beteiligen. Weiterhin habe der FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. die VELTINS-Arena durch den Bevollmächtigten zum Kauf angeboten. Schalke 04 ist im Wege der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) erfolgreich gegen die unrichtigen Behauptungen der Dresdner Berater vorgegangen.
Schalke 04 wurde gegenüber dem Beratungsunternehmen von Herrn Theo Paeffgen, Rechtsanwalt und Solicitor, und Herrn Rechtsanwalt Michael Steinsieck der Paeffgen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bonn, vertreten.
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