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12.08.2008
Hertha reicht Klage ein

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18.05.2006
"So stürzte Assauer

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07.05.2008
Audi unterliegt FC Schalke 04 in Markenschutzverfahren
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Jena. Der Widerspruch der Audi AG gegen die Markenrechte des FC Schalke 04 an dessen Vereinslogo „S04“ wurde mit Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in Jena vom 11.04.08 zurückgewiesen. Die Audi AG hatte gerügt, zwischen der angegriffenen Marke „S04“ und der ihr gehörenden älteren Marke Audi „S4“ bestehe eine Verwechslungsgefahr.
 

Im Verfahren konnte der FC Schalke erfolgreich darlegen, dass eine solche Gefahr in keiner Richtung festzustellen sei und die Ausführungen der Widerspruchsführerin in vollem Umfang entkräften. Nach Ansicht der Klub-Anwälte war hinsichtlich der beiden Marken keines der aufgestellten Kriterien zur Verwechslungsgefahr erfüllt.

Dieser Auffassung schloss sich das DPMA im Ergebnis jetzt umfassend an und geht „im Verhältnis der gegenüberstehenden Zeichen davon aus, dass ein Weglassen der „NULL“ in der angegriffenen Marke nicht in Betracht kommt, zumal „S04“ auf den bekannten Fußballclub „Schalke 04“ verweist, der noch nie „Schalke 4“ genannt worden ist und wohl auch künftig nur unter Mitnennung der Null identifiziert wird.“
 

Die Beratung und Vertretung des FC Schalke 04 e.V. in dem Verfahren erfolgte durch Rechtsanwalt und Solicitor Theo Paeffgen und Rechtsanwalt Christian Eustermann (Paeffgen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bonn).










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Letzte Aktualisierung 11.01.18